Wie melden Sie Ihr Kind an unserer Schule an?
Die Eltern melden ihr Kind mit offensichtlicher oder vermuteter Behinderung in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien bei der zuständigen Grundschule an.
Diese meldet die Kinder zur Überprüfung in einem Online-Portal, auf das die zuständigen Förderschulen Zugriff haben.
Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind zum Schulbesuch anzumelden.
Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. September bis 31. Dezember des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, können in der zweiten Februarhälfte vor Beginn des neuen Schuljahres angemeldet werden.
Bitte bringen Sie bei der Anmeldung das Familienstammbuch und andere relevante Unterlagen ( Entwicklungs- bzw. Untersuchungsberichte ) mit.
Die Schule informiert das örtliche Gesundheitsamt über die Neuanmeldungen, so daß dann die schulärztliche Untersuchung durchgeführt werden kann.
Nach Vorliegen aller Unterlagen wird ein Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs erstellt, das mit der Empfehlung über den Förderschwerpunkt (z.B. Förderschwerpunkt Lernen, ganzheitliche Entwicklung, motorische Entwicklung usw.) abschließt.
In einem Elterngespräch informiert die Schulleitung über die möglichen Förderorte (Förderschule oder Schwerpunktschule).
Die Eltern äußern nach der ausführlichen Beratung ihren Wunsch dazu, wo ihr Kind beschult werden soll. Dieser Wunsch ist in der Regel ausschlaggebend!
Das Ergebnis des Beratungsgespräches wird im Gutachten vermerkt. Die Eltern erhalten dann von der Schulbehörde den Einschulungsbescheid.
Nach einer halbjährigen Probezeit entscheidet die Klassenkonferenz über den weiteren Verbleib des Schülers oder über eine Umschulung in eine andere Schulform.
Haben Sie Fragen, dann besuchen Sie uns, rufen uns an oder schicken Sie uns eine eMail.

